Seitenbereiche
Aufwendungen für die Geburtstagsfeier - Werbungskosten, Geburtstagsfeier, abzugsfähig

Aufwendungen für die Geburtstagsfeier

Inhalt

Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier, zu der ausschließlich Arbeitskollegen eingeladen sind, können als Werbungskosten abgezogen werden. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Urteil vom 12.11.2015, 6 K 1868/13).

Sachverhalt

Im Streitfall hatte der alleinige Geschäftsführer einer GmbH anlässlich seines 60. Geburtstags ca. 70 Personen zu einer Geburtstagsfeier eingeladen. Zu den Gästen zählten nur die Mitarbeiter und einige Rentner. Außerdem war der Aufsichtsratsvorsitzende eingeladen. Die Feier fand im Unternehmen statt. Es waren insgesamt € 2.470,00 an Kosten angefallen.

Urteil Finanzgericht Rheinland-Pfalz

Das Finanzgericht (FG) Rheinland- Pfalz ging in ihrer Gesamtwürdigung von einer betrieblichen Veranlassung aus. Ein Geburtstag würde zwar ein privates Ereignis darstellen. An der Geburtstagsfeier nahmen aber keine privaten Freunde, Familienmitglieder oder Verwandte teil. Zu den Gästen zählten nur Personen aus dem Betrieb, die zum Teil noch ihre Arbeitskleidung getragen hatten. Auch fand die Veranstaltung in der Werkstatthalle und während der Arbeitszeit statt. Die Aufwendungen waren mit € 35,00 pro Person vergleichsweise niedrig.

BFH entscheidet letztinstanzlich

Gegen dieses Urteil hat die Finanzverwaltung ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof eingereicht. Zwar erkennen die Finanzbehörden solche Kosten weiterhin nicht als Werbungskosten an. Steuerpflichtige können jedoch in gleich gelagerten Fällen die Kosten geltend machen und sich im Einspruchsverfahren auf das anhängige Verfahren stützen.

Stand: 27. Januar 2016

Bild: Margaret Quinn - Fotolia.com

Wir über uns

Unsere Kanzlei in Haar bei München bietet einen professionellen Service auf den Gebieten der Steuerberatung, der betriebswirtschaftlichen und der wirtschaftsrechtlichen Beratung. Sie haben Fragen zu einen bestimmten Thema? Kontaktieren Sie uns einfach!

Haben Sie Interesse, sich von uns beraten zu lassen?

Besuchen Sie uns in Haar – Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Zur Routenplanung

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.