Bestellung der Organe (Geschäftsführer und ggf. Aufsichtsrat)
Geschäftsführer als Vertretung der GmbH nach außen
- Die GmbH wird nach außen durch mindestens einen unternehmensrechtlichen Geschäftsführer vertreten. Dieser kann verbindliche Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft abschließen.
Aufsichtsrat – soweit gesetzlich oder satzungsmäßig vorgeschrieben
- Der Aufsichtsrat einer GmbH ist ein Kontrollorgan, das die Geschäftsführung überwacht und kontrolliert. Er stellt sicher, dass die Geschäftsführer im Interesse des Unternehmens und seiner Gesellschafter handeln, indem er die Geschäftsberichte prüft, die Einhaltung von Vorschriften überwacht und bei wichtigen Entscheidungen beratend zur Seite steht.