Seitenbereiche
Doppelte Haushaltsführung - Doppelte Haushaltsführung, Werbungskosten, Finanzamt

Doppelte Haushaltsführung

Inhalt

Unterkunftskosten

Aufwendungen für eine beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung sind steuerlich als Werbungskosten oder ggf. als Betriebsausgaben absetzbar. Das Finanzamt erkennt dabei Aufwendungen bis zu maximal € 1.000,00 pro Monat für die am Ort der ersten Tätigkeitsstätte befindliche Unterkunft an (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 Einkommensteuergesetz - EStG). Streitig war bislang, ob der gesetzliche Höchstbetrag sämtliche Aufwendungen für die Zweitwohnung umfasst oder nur die Miete zzgl. Nebenkosten.

FG-Rechtsprechung

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat zu dieser Frage in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Aufwendungen für die notwendige Einrichtung der Zweitwohnung nicht auf den Höchstbetrag anzurechnen sind (vom 14.3.2017, 13 K 1216/16 E). Das bedeutet konkret, dass die Möblierungskosten gesondert zu den Mietkosten geltend gemacht werden können. Im Streitfall hatte ein Steuerpflichtiger die Aufwendungen für Möbel und Einrichtungsgegenstände zu den Mietkosten hinzu geltend gemacht. Das Finanzamt berücksichtigte sämtliche Aufwendungen nur bis zu € 1.000,00.

Begründung

Das FG wendet sich mit diesem Urteil gegen die Auffassung der Finanzbehörde (vgl. Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 24.10.2014, Az. IV C 5 - S 2353/14/10002). Die Richter führen als Begründung u. a. auf, dass sich allein aus dem Gesetzestext keine Aussage zur Begrenzung des Abzugs von Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und den notwendigen Hausrat als Mehraufwendungen treffen lässt. Ziel des Gesetzgebers war vielmehr, nur die Unterkunftskosten zu begrenzen. Einrichtungskosten zählen hingegen stets zu den sonstigen notwendigen Aufwendungen. Diese sollten gerade nicht den Kosten für die Unterkunft am Beschäftigungsort zugerechnet werden. Gegen dieses Urteil wurde die Revision zugelassen.

Stand: 29. Mai 2017

Bild: arsdigital - Fotolia.com

Wir über uns

Unsere Kanzlei in Haar bei München bietet einen professionellen Service auf den Gebieten der Steuerberatung, der betriebswirtschaftlichen und der wirtschaftsrechtlichen Beratung. Sie haben Fragen zu einen bestimmten Thema? Kontaktieren Sie uns einfach!

Haben Sie Interesse, sich von uns beraten zu lassen?

Besuchen Sie uns in Haar – Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Zur Routenplanung

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.