Seitenbereiche
Arbeitnehmerkündigung - Kündigung, Arbeitnehmer, Bundesarbeitsgericht

Arbeitnehmerkündigung

Inhalt

Einwurf-Einschreiben

Arbeitgeber tragen für den Zugang von Kündigungsschreiben die Darlegungs- und Beweislast. Der Einlieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens mit Sendungsnummer reichte dem Bundesarbeitsgericht/BAG nicht als Zugangsbeweis (Urteil vom 30.1.2025, Az.: 2 AZR 68/24).

Sachverhalt

Im Streitfall bestätigten mehrere Mitarbeiterinnen des Arbeitgebers, das Kündigungsschreiben gemeinsam in einen Briefumschlag gesteckt zu haben. Eine Mitarbeiterin hat den Umschlag zur Post gebracht und dort als Einwurf-Einschreiben zur Sendungsnummer RT persönlich aufgegeben. Ausweislich des im Internet abrufbaren sog. Sendungsstatus war das Schreiben mit der entsprechenden Sendungsnummer der Arbeitnehmerin zugestellt worden. Dieser Sachvortrag reichte dem BAG nicht aus. Der sicherste Zugangsbeweis ist immer noch der Einwurf in den Hausbriefkasten durch einen persönlich bekannten Boten, der gegebenenfalls als Zeuge auftreten kann.

Stand: 25. Mai 2025

Bild: Wolfilser - stock.adobe.com

Wir über uns

Unsere Kanzlei in Haar bei München bietet einen professionellen Service auf den Gebieten der Steuerberatung, der betriebswirtschaftlichen und der wirtschaftsrechtlichen Beratung. Sie haben Fragen zu einen bestimmten Thema? Kontaktieren Sie uns einfach!

Haben Sie Interesse, sich von uns beraten zu lassen?

Besuchen Sie uns in Haar – Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Zur Routenplanung

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.