Seitenbereiche
Ausländischer Arbeitslohn - Bundesfinanzministerium, Arbeitslohn, Grenzgänger

Ausländischer Arbeitslohn

Inhalt

BMF regelt steuerliche Behandlung neu

Neues BMF-Schreiben

In einem neuen Schreiben (v. 12.11.2014, IV B 2 S 1300/08/10027) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Besteuerung von ausländischem Arbeitslohn neu geregelt. Betroffen sind insbesondere Grenzgänger, also solche Arbeitnehmer, die entweder ihren Wohnsitz in Deutschland haben und in einem benachbarten Ausland arbeiten oder umgekehrt.

Mischfälle

Das BMF geht dabei auch auf Mischfälle ein, in denen Arbeitnehmer ihre Tätigkeit teilweise in Deutschland und teilweise im benachbarten Ausland ausführen. So ist beispielsweise ein in den Niederlanden wohnhafter Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit zu 60 % in Deutschland und zu 40 % in den Niederlanden ausübt, in Deutschland insoweit mit seinen inländischen Einkünften beschränkt steuerpflichtig (§ 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a EStG). Es besteht nur für den auf diese Tätigkeit entfallenden Arbeitslohn eine beschränkte Steuerpflicht. Das BMF weist in dem Beispiel auch darauf hin, dass sofern eine beschränkte Steuerpflicht im Inland besteht, der Arbeitnehmer bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen als unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt werden kann (vgl. Beispiel BMF-Schreiben Rz. 28).

Arbeitslohn

Neu geregelt wurden auch die Grundsätze der Ermittlung des steuerpflichtigen Arbeitslohns. Unverändert gilt, dass die Vergütungen aus unselbstständiger Arbeit ausschließlich im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers besteuert werden können, es sei denn, die Tätigkeit wird im anderen Staat ausgeübt. Ein ggf. dem deutschen Ansässigkeitsstaat zurechenbarer Teil des Arbeitslohns wäre danach nach den maßgeblichen Aufenthalts- oder Ausübungstagen im Ausland anhand der 183-Tage-Klausel zu prüfen.

Stand: 27. März 2015

Bild: weyo - Fotolia.com

Wir über uns

Unsere Kanzlei in Haar bei München bietet einen professionellen Service auf den Gebieten der Steuerberatung, der betriebswirtschaftlichen und der wirtschaftsrechtlichen Beratung. Sie haben Fragen zu einen bestimmten Thema? Kontaktieren Sie uns einfach!

Haben Sie Interesse, sich von uns beraten zu lassen?

Besuchen Sie uns in Haar – Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Zur Routenplanung

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.