Seitenbereiche
Doppelte Haushaltsführung - Doppelte Haushaltsführung, Werbungskosten

Doppelte Haushaltsführung

Inhalt

Doppelte Haushaltsführung

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine doppelte Haushaltsführung können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Steuerlich absetzbar sind Kosten für Unterkunft und Verpflegung bis zu € 1.000,00 im Monat sowie Aufwendungen für eine wöchentliche Familienheimfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz-EStG). Strittig war bisher, unter welchen Umständen die Anmietung einer Zweitwohnung steuerlich anzuerkennen ist.

Eine Stunde zumutbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Zweitwohnung nur notwendig und anzuerkennen ist, wenn die Fahrzeit von der Hauptwohnung mehr als eine Stunde Fahrzeit beträgt (Urteil vom 16.11.2017, Az.: VI R 31/16). Liegt die Fahrzeit unter einer Stunde, liegt auch die Hauptwohnung nach Auffassung des BFH am Beschäftigungsort. Ob Wohnort und erste Tätigkeitsstätte innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde liegen, ist unbedeutend. Entscheidend ist, ob die Arbeitsstätte in zumutbarer Weise täglich von der Hauptwohnung zu erreichen ist.

Der Fall

Im Streitfall hatte ein Arbeitnehmer eine Zweitwohnung sechs Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt angemietet. Die Hauptwohnung, in der er mit seiner Ehefrau lebte, war aber nur 36 Kilometer vom Beschäftigungsort entfernt – und damit unterhalb einer Stunde Fahrzeit.

Stand: 26. März 2018

Bild: magele-picture - fotolia.com

Wir über uns

Unsere Kanzlei in Haar bei München bietet einen professionellen Service auf den Gebieten der Steuerberatung, der betriebswirtschaftlichen und der wirtschaftsrechtlichen Beratung. Sie haben Fragen zu einen bestimmten Thema? Kontaktieren Sie uns einfach!

Haben Sie Interesse, sich von uns beraten zu lassen?

Besuchen Sie uns in Haar – Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Zur Routenplanung

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Liebe Mandantinnen und Mandanten!

Wir befinden uns vom 23.12.2024 bis 06.01.2025 in den Weihnachtsferien und sind nicht erreichbar.
Ab dem 07.01.2025 stehen wir Ihnen wieder mit neuen Kräften gerne zur Verfügung.

OK

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.