Seitenbereiche
Investitionsabzugsbetrag auch nachträglich bilden - Anlagevermögen, Bildung, Revision

Investitionsabzugsbetrag auch nachträglich bilden

Inhalt

Investitionsabzugsbetrag

Für die Anschaffung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenannter Investitionsabzugsbetrag gebildet werden. In einem aktuellen Fall, den der 4. Senat des FG Niedersachsen zu entscheiden hatte, ging es um die Frage, ob ein Investitionsabzugsbetrag auch nachträglich für ein bereits angeschafftes Wirtschaftsgut gebildet werden kann, um Gewinnerhöhungen infolge einer Außenprüfung auszugleichen.

Das Urteil

Das FG hat in dem aktuellen Urteil vom 02.04.2014 (Az. 9 K 308/12) die nachträgliche Bildung bejaht, wenn seit der tatsächlichen Anschaffung weniger als 3 Jahre vergangen sind. Allerdings hat der Senat in diesem Urteil betont, dass die Anschaffung nicht erkennbar zur Kompensation nachträglicher Einkommenserhöhungen dienen darf. In einem Urteil aus 2013 (v. 18.12.2013, 4 K 159/13) hat das FG hingegen auch die nachträgliche Inanspruchnahme nach Durchführung einer Außenprüfung zum Zweck des Ausgleichs nachträglicher Einkommenserhöhungen für zulässig erachtet. Die Finanzverwaltung lässt eine nachträgliche Bildung nach der erstmaligen Steuerfestsetzung nicht zu, soweit die Nachholung erkennbar dem Ausgleich nachträglicher Einkommenserhöhungen, z.B. nach einer Außenprüfung, dient (BMF, Schreiben v. 20.11.2013, Tz. 24).

Revision

Gegen das Urteil 9 K 308/12 hat die Finanzverwaltung Revision vor dem Bundesfinanzhof eingelegt. Auch gegen das Urteil 4 K 159/13 ist ein Revisionsverfahren anhängig (Az. IV R 9/14).

Stand: 23. Juni 2014

Bild: Markus Mainka - Fotolia.com

Wir über uns

Unsere Kanzlei in Haar bei München bietet einen professionellen Service auf den Gebieten der Steuerberatung, der betriebswirtschaftlichen und der wirtschaftsrechtlichen Beratung. Sie haben Fragen zu einen bestimmten Thema? Kontaktieren Sie uns einfach!

Haben Sie Interesse, sich von uns beraten zu lassen?

Besuchen Sie uns in Haar – Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Zur Routenplanung

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.